Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

 

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.

 

Für Werksverträge gelten ergänzend die unter Teil II aufgeführten Besonderen Bestimmungen sowie, wenn es sich um Bauleistungen handelt, die „Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C“. Für Lieferungen ohne Einbau (Warenlieferungen) sind ergänzend die unter Teil III dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bedingungen anzuwenden. Die VOB ist im Buchhandel erhältlich, sie kann im Übrigen bei uns eingesehen werden.

 

1.2 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

 

1.3 Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

Teil I- Allgemeine Bestimmungen

 

2. Angebote

 

2.1  Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftragsgebers wie Abbildungen und        Zeichnungen  einschließlich Maßangaben erstell, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn im Angebot auf sie Bezug genommen wird.

 

2.2 Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen sowie den von uns erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns vor. Sie gehen nach Bezahlung in das Eigentum des Auftragsgebers über.

 

3. Preise

 

3.1 Die Angebotspreise schließen, soweit nichts anderes angegeben ist, die Mehrwertsteuer ein. Mündlich abgegebene Preise sind Schätzungen und können vom Endpreis unter Umständen noch erheblich abweichen. ( siehe AGB 1.3)

 

3.2 Erfolgt die Lieferung oder Leistung vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, 2 Monate nach Vertragsabschluss oder später, verpflichten sich die Vertragspartner, bei Änderung der Preisermittlungs-grundlagen über den Preis neu zu verhandeln.

 

3.3 Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbedingung kann nicht geltend gemacht werden.

 

 

 

4. Leistungsvorbehalt

 

4.1 Von uns angegebene Lagerfristen gelten von dem Tag an, an dem uns der Auftraggeber verbindliche Maße und Angaben vollständig und zweifelsfrei  zur Verfügung stellt, sofern er dazu verpflichtet ist. Sind wir für das Aufmaß verantwortlich, so muss der Auftraggeber rechtzeitig die notwendigen Vorleistungen erbringen.

 

4.2 Fälle höherer Gewalt und unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse wie z. B. Arbeitskämpfe bei uns oder anderen Lieferanten, Rohstoffmangel, Transportbruch, Elementarschäden sowie Lieferverzögerungen oder Fehlieferungen unserer Lieferanten, für deren Verlässlichkeit wir grundsätzlich einstehen, berechtigen uns, zu entsprechend späteren Terminen zu leisten und Teilleistungen zu erbringen.

 

4.3 Von einem solchen Ereignis ist der Besteller unverzüglich zu unterrichten.

 

4.4 Schadenersatzansprüche können in diesen Fällen gegen uns nicht geltend gemacht werden. Evtl. Schadenersatzansprüche gegen Dritte werden an den Besteller abgetreten.

 

5. Gewährleistung

 

5.1 Wegen der besonderen Eigenschaft unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Besteller zu unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen Mängel sind spätestens binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

 

5.2 Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten,  Farbtönungen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Wir weisen drauf hin, dass bei der Demontage oder Montage angrenzende Bauteile wie Halteleisten, Tapeten, Vertäfelungen, Fliesen oder Ähnliches beschädigt werden oder versteckte Baumängel auftreten können. Für derartige Schäden übernehmen wir verständlicherweise keine Gewährleistung. Sollten über das jeweilige Projekt hinaus Arbeiten erforderlich oder gewünscht sein, berechnen wir diese nach Aufwand und Materialverbrauch.

 

5.3 Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge leisten wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für Bauleistungen gilt § 13 VOB/B Etwaige Garantieerklärungen von Herstellern, die über unsere eigene Gewährleistungspflicht hinausgehen, geben wir ohne Verpflichtung weiter.

 

5.4 Keine Mängel  stellen beispielsweise technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen und in der Herstellung der Gläser ursächliche Eigenarten dar:

 

Für alle Lieferungen gilt ausschließlich die Technische Richtlinie des Glaserhandwerks Nr. 9.  „Visuelle Prüf- und Bewertungsgrundsätze für Verglasungen am Bau“.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

6.1 Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen, die bei Besitzübertragung bestehen, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind.

 

6.2 Bei Verarbeitung mit fremden, uns nicht gehörenden Sachen werden wir Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts  unseres Stoffes zu den fremden verarbeiteten Waren. Der Besteller verarbeitet für uns.

 

6.3 Wird die von uns gelieferte Ware veräußert oder verbaut, so werden die dadurch entstehenden Kaufpreis- oder Werklohnforderungen schon jetzt  an uns abgetreten, und zwar in Höhe des Liefergegenstandes zuzüglich 10 %. Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB. Wir nehmen die Abtretung an.

 

6.4 Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignung, sind dem Besteller nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Bestellers.

 

6.5 Bezüglich der abgetretenen Forderung verpflichtet sich der Besteller, alle erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer  oder einem Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Bei Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.

 

6.6 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.

 

7. Schadenersatz

 

7.1 Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen werden oder Deckung über eine Haftpflichtversicherung besteht. Dieser Haftungsausschluss betrifft Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistung und unerlaubter Handlung. Unsere Haftung aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bleibt in Fällen der leichten Fahrlässigkeit insoweit besteht, als wir auch in diesen Fällen bis zu einem Betrag von 500,00 Euro einstehen. Soweit Deckung durch eine Haftpflichtversicherung gegeben ist, wird auch über diesen Betrag gehaftet.

 

8. Gerichtsstand

 

8.1 Als Gerichtsstand wird für alle Ansprüche aus Verträgen, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, unser Firmensitz vereinbart, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

Teil II – Besondere Bestimmungen für Werksverträge

 

9. Für Werksverträge sind zusätzlich die nachstehenden Besonderen Bestimmungen anzuwenden. Für Bauleistungen gilt ergänzend die VOB.

 

9.1 Angaben des Bestellers: Fehler aus den vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen gehen zu Lasten des Bestellers, sofern sie trotz sorgfältiger Überprüfung nicht erkennbar sind.

 

9.2 Anpassungsvorbehalt: Unsere Preise verstehen sich für ununterbrochenen Abwicklung der von uns zu erbringenden Leistungen in der normalen Arbeitszeit. Für die auf Wunsch des Bestellers durchgeführten Über-, Nacht-, Sonn-  und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter nicht vorhergesehenen  erschwerten Bedingungen werden, soweit im Vertrag nicht anders vereinbart sind, die zusätzlich anfallenden Kosten erhoben. Dies gilt auch, wenn auf Verlangen des Bestellers zusätzliche, im Angebot nicht aufgeführte Leistungen zu erbringen sind.

 

9.3 Zahlung: Die Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ohne Abzug. Rechnungsbeträge bis 500,00 Euro sind unverzüglich, Abschlagszahlungen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang zahlbar. Im Übrigen gelten die auf unserer Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsvereinbarungen. Im Falle von Anzahlungen nach Auftragsbestätigung, beginnt die Bearbeitung des Auftrags durch uns nach Eingang der Anzahlungssumme.

 

9.4 Herstellergarantie: Ansprüche aus einer über unsere Gewährleistung hinausgehende Garantie des jeweiligen Herstellers, z. B. für Mehrscheiben-Isolierglas, werden an den Kunden weitergegeben. Beschränkt sich eine Herstellergarantie nur auf Ersatzlieferung, gehen die Aus- und Einbaukosten zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung von Ersatzscheiben gilt die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantie.

 

9.5 Gefahrtragung: Für die vom Lieferanten gelieferten Stoffe und Bauteile, die wegen nicht termingerecht erbrachter <Vorleistung oder sonstiger vom Besteller zu vertretender Umstände nicht eingebaut werden können, geht die Gefahr auf den Besteller über, sofern er zuvor  in Annahmeverzug gesetzt worden ist.

 

9.6 Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ihren Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mit Ihrem vollständigen Namen, die vollständige Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, Ihren Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

9.7 Folgen des Widerrufs: Wenn sie Ihren Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich ihres Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

9.8 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

 

Teil III- Besondere Bestimmungen für Warenlieferungen

 

10 Wird nur die Lieferung beweglicher Sachen ohne Einbau vereinbart, gelten ergänzend die nachstehenden Bestimmungen:

 

10.1 Angebote sind bis zur Annahme des Auftrages freibleibend Lieferung, Gefahrübergang

 

10.2 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers angeliefert, so geht  mit der Übergabe an den Transportführer- gleichgültig, ob er vom Besteller, Lieferanten oder von uns beauftragt ist- die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Transporten mit unseren Fahrzeugen, bei Teil- sowie Franko Lieferungen. Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art werden nur auf Verlangen des Bestellers und für dessen Rechnung geschlossen.

 

10.3 Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug, mit Lastzug des Lieferanten oder von einem durch ihn beauftragten <Transportunternehmer durchgeführt, erfolgt die Übergabe der Ware spätestens, sobald sie dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle - vorausgesetzt ist eine befestigte Zufahrt- auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Bestellers, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte stellen hat. Wartezeiten werden im Güterfernverkehr gemäß KVO und im Güternahverkehr gemäß GNT berechnet.

 

10.4 Verlangt der Besteller Hilfestellung beim Abladen, Weitertransport oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrtragung über Ziff. 1.7. hinaus.

 

10.5 Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

10.6 Mehrkosten, die durch eine vom Besteller zu vertretende Verzögerung der Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Bestellers.  

 

10.7 Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, sofern es sich nicht um eine Leihverpackung handelt. Werden Verpackungen leihweise zur Verfügung gestellt, so ist die Rücklieferung frei Haus vorzunehmen.

 

10.8 Zahlung: Sofort bei Lieferung ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug zu zahlen.  

 

      

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